Urheberrecht

Schöpfungen sind Werke der Literatur und Kunst wie Texte, Software, Bilder, Datenbanken, Fotografien, Darbietungen und Skulpturen mit individuellem Charakter. Eine Eintragung in ein Register ist regelmässig nicht notwendig. Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung.

Das Urheberrecht schützt die Form und nicht etwa den Inhalt, das Konzept oder die Idee des Werkes.

Als Urheber oder Urheberin können Sie über die Verwendung Ihrer Werke bestimmen. Darunter zählt beispielsweise das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht des Zugänglichmachens, das Ausführungs- und Vorführungsrecht sowie das Bearbeitungsrecht.

MESSERSCHMIDT AG unterstützt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Urheberrechtsrechte.