Designschutz

Als Design wird das äussere Erscheinungsbild eines Produkts oder Produktteiles verstanden. Dies können Flächenmuster und Formen sein. Der Designschutz ist eine interessante Alternative für den Schutz von kreativen Formgebungen und Entwicklungen.

Als Designinhaber können Sie Dritten bis zu 25 Jahren den Gebrauch von Produkten mit identischem oder ähnlichen Erscheinungsbild verbieten.

Ein Design charakterisiert ein Produkt stark und schafft in diesem Sinne Identifikation und Einzigartigkeit, ähnlich einer Marke.

MESSERSCHMIDT AG berät Sie kompetent in sämtlichen Bereichen des Designrechts, national und international; von der Strategie bis hin zur Anmeldung und Durchsetzung von Designrechten.